Mitglied werden im
Club Berger des Pyrénées (cbp) e.V.

Der Club Berger des Pyrénées e.V. ist unter der Nummer VR 100265 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen. Sein Geschäftssitz ist Hennef/Sieg. Vom Finanzamt Siegburg ist er als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienender Verein anerkannt (St.-Nr.: 220/101/0982).

Der Club ist Mitglied im Verband für das Deutsche Hundewesen e.V. (VDH) und der Federation Cynologique International (FCI) angeschlossen. Aufnahmeanträge werden im Cluborgan des Club Berger des Pyrénées e.V. (PyrenäenPost) veröffentlicht. Über die Aufnahme entscheidet danach der Vorstand des Clubs.

Die Verbandszeitschrift »Unser Rassehund« erhalten Antragsteller nur auf Wunsch für z. Z. 2,00 e im Monat; die clubeigene Zeitschrift PyrenäenPost sofort nach Eingang des Aufnahmeantrages in der Geschäfts­stelle. Satzungen und Ordnungen des Club Berger des Pyrénées sind gegen Voreinsendung einer Schutzgebühr von 5,– e bei der Geschäftsstelle oder kostenfrei auf www.cbp-online.de erhältlich.

Beiträge sind für das laufende Geschäftsjahr jeweils im voraus zu ent­richten – eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Der Austritt aus dem Club kann immer nur zum Ende eines Kalender­jahres unter Einhaltung einer Kündigungs­frist von sechs Wochen erfolgen. Ich versichere, dass ich keinem dem VDH/FCI entgegenstehenden Verein angehöre, und dass ich von keinem dem VDH angeschlos­senen Verein ausgeschlossen bin. Mit der Aufnahme in den Club erkenne ich die Satzungen und Ordnungen des Club Berger des Pyrénées e.V. an.

Mit dem Aufnahmeantrag erklärt sich der Antragsteller mit der Verarbeitung seiner Daten beim cbp zur Mitgliederbetreuung einverstanden. Dabei gilt die folgende Datenschutzerklärung des Vereins. Eine Weitergabe der Anschrift an die VDH Service GmbH erfolgt grundsätzlich nur, wenn das VDH-Magazin »Unser Rassehund« über den cbp bezogen wird.

Aufnahmeantrag 

 

 

 

Datenschutz im Club Berger des Pyrénées (cbp) e.V.

1) Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse (Angaben zum Hund) der Mitglieder im Verein verarbeitet.

2) Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:

· das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,

· das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,

· das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO,

· das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO,

· das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO und

· das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO.

3) Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus. Zugang zu den personenbezogenen Daten haben derzeit ausschließlich die ehrenamtlichen Mitarbeiter in der Geschäftsstelle, der Zuchtbuchstelle sowie die Zuchtleitung.

4) Zur Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz bestellte der geschäftsführende Vorstand den geschäftsführenden Vorsitzenden Udo Kopernik und die Leiterin der Zuchtbuchstelle Gabriele Kagel.